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Hermann Heil: Novelle des Landesplanungsgesetzes für Windenergie

Rede des Vorsitzenden der SPD-Fraktion im Regionalverband Mittlerer Oberrhein, Hermann Heil

 

Thema: Novelle des Landesplanungsgesetzes für Windenergie

 

Als ich den Ausführungen meiner geschätzten Vorredner aufmerksam gelauschte, griff ich mir unwillkürlich an den Hals; denn mir fiel auf, dass ich keine schwarze Krawatte trage.

Wenn man diese Äußerungen und  die Stellungnahmen im Vorfeld zur geplanten Novelle des Landesplanungsgesetzes für Windenergie zur Kenntnis nimmt; wenn man auch den Antrag der CDU-Fraktion zum heutigen  Thema anschaut, muss man den  Eindruck haben, wir wohnen den Beisetzungsfeierlichkeiten der Regionalverbände oder zumindest einer Amputation eines wesentlichen Gliedmaßes unter  verschärften Feldlazarettbedingungen bei.

 

So ist die Sache mitnichten. Sie ist ernst und traurig zugleich.

 

Tatbestand ist, dass das Land Baden-Württemberg bei der eigenen Produktion von Windenergie erbärmlich hinterher hinkt. Während unser Nachbarland Rheinland-Pfalz, das sich topografisch nicht allzu sehr von Baden-Württemberg unterscheidet, bereits ca. 8,5 % seiner Energie aus Windkraft bezieht, hat das Land Baden-Württemberg bislang unter den Regierungen Teufel, Öttinger und Mappus eine leider höchst erfolgreiche Verhinderungsstrategie  gegen den Ausbau von Windkraftanlagen systematisch betrieben. Das Land Baden-Württemberg bezieht lediglich 0,9 % seiner elektrischen Energie aus Windkraft, also gerademal 10 % dessen, was Rheinland-Pfalz bereits erreicht hat.  Dies ist umso unverständlicher, als Baden-Württemberg über tragende  Industriezweige verfügt, die besonders energieintensiv arbeiten wie den Maschinenbau und den Fahrzeugbau. Weshalb bislang durch das Landesplanungsgesetz mit seiner inzwischen, ich betone inzwischen, allseits beklagten Schwarz-Weiß-Planung die Ausnutzung der eigenen Windkraft und damit der Aufbau einer heimischen Energiequelle verhindert wurde, hat mir noch niemand klar machen können.

 

Sicher verfügen wir nicht über Windstärken wie an den deutschen Küsten. Dass was wir aber  viel mehr hätten tun können, wurde schon gesetzessystematisch unterlaufen.

Das bisherige Landesplanungsgesetzt hat sich für die Windkraft -wie beabsichtigt- als Bremsklotz erwiesen. Aber nicht allein das Landesplanungsgesetz.

 

Nun ist das Erschrecken groß, dass die neue Landesregierung und die neue Mehrheit im Landtag diesen Bremsklotz beseitigen wollen, dass sie das Ziel, die Produktion von Energie durch Windkraft entscheidend zu steigern, tatsächlich ernst nehmen  und die gesetzgeberischen Voraussetzungen hierfür schaffen.

Das ist etwas ganz neues.

Rheinland-Pfalz hat uns vorgemacht, dass dies geht, ohne dass die von den Windkraftgegnern immer wieder beschworene

Verschandelung  / Verspargelung der Landschaft zu beklagen wäre.

 

Wenn nunmehr darüber laute Klage geführt wird, dass die bisherigen Teil-Regionalpläne zur Windkraft durch Gesetz aufgehoben werden, so müssen wir daran erinnern, dass die  bestehenden Pläne schlichtweg untauglich sind. Dafür haben in übereifrigem Gehorsam leider die Regionalverbände in Baden-Württemberg und auch unser Regionalverband Mittlerer Oberrhein mit seiner Mehrheit gesorgt. Ich kann es Ihnen nicht ersparen, auf  das Zustandekommen  unseres heutigen Teil-Regionalplanes Windkraft hinzuweisen, der symptomatisch dafür ist, wie die Regionalverbände bislang mit ihren CDU-Mehrheiten mit aller Macht dafür gesorgt haben, dass die Windkraft eben nicht erfolgreich sein konnte.  Nur so ist auch die geplante Gesetzesänderung zu verstehen.

 

Sie werden sich erinnern, dass die Verbandsverwaltung ein allseits gelobtes und in der Tat exzellentes Methodenpapier erarbeitet hat, auf dessen Grundlage die Vorganggebiete für Windkraftanlagen in unserer Region gesucht und festgestellt werden sollten.

Zunächst waren es einmal 19 Vorranggebiete. Im  Laufe der Beratungen wurde diese Anzahl auf politischem Druck der CDU eingedampft.  

 

Es wurden aber auch nicht einmal  dieses runde  Dutzend Vorranggebiete festgelegt, sondern die Zahl noch einmal halbiert. Dabei hat die CDU geführte Mehrheit dieses Regionalverbandes in der Tat  gerade solche Vorranggebiete bestimmt, bei denen man sicher sein konnte, dass dort keine Windkraftanlagen gebaut werden. So kam es dann auch. Ihr Erfolg war durchschlagend.

 

Die SPD-Fraktion hat  dies immer wieder als Verhinderungsplanung abgelehnt. Die SPD-Fraktion ist seinerzeit sogar so weit gegangen, den letzten Antrag der Verwaltung, die  übrigen politisch bekanntlich nicht im Nirwana angesiedelt ist, zu ihrem eigenen Antrag zu machen, um zu retten was zu retten ist.

Dies war von der CDU geführten Mehrheit dieses Regionalverbandes nichts gewollt.

 

So wie hier ist es auch in den anderen Regionalverbänden Baden-Württembergs abgelaufen.

 

Die Position unseres Regionalverbandes und auch die der anderen Regionalverbände im Land Baden-Württemberg wäre heute eine ganz andere und die Klage berechtigt, wenn man seinerzeit trotz der mangelhaften gesetzlichen Grundlage die Möglichkeiten ausgeschöpft und dafür gesorgt hätte, dass ein zügiger Ausbau der Windenergie möglich ist. Wie Sie alle wissen, war leider das absolute Gegenteil der Fall. Die Aufhebung der Windenergiepläne und die ganze Novelle  wäre überflüssig, wenn man effektiv geplant hätte. Welcher Teufel damals die CDU geritten hat, wissen die Götter.

 

Es wirkt daher doch schon sehr kurios, wenn heute ausgerechnet  von den Verhindern Krokodilstränen ob einer Gesetzesnovelle vergossen werden, weil man in der Tat zum Teil den Regionalverbänden Kompetenzen entzieht, deren die Regionalverbände  in der Vergangenheit aber nicht gerecht worden sind.

Die Regionalverbände hatten -trotz aller Mängel des Gesetzes- ihre Chance. Sie haben sie nicht genutzt.

 

Sie haben auf der Basis eines schlechten Gesetzes noch schlechtere Regionalpläne verabschiedet. Denn traurigen Erfolg sehen wir heute alle.

 

Das Wort Kompetenz in der deutschen Sprache ist  zweischneidig : Es bedeutet sowohl Zuständigkeit wie auch Fähigkeit.

 

Altbundespräsident Roman Herzog sagte kürzlich in der SZ zur Europapolitik:

 

Effektivität legitimiert. Den Satz ins Negative gewendet bedeutet er: Ineffektivität delegimitiert.

 

Unbegreiflich ist auch die Klage darüber, dass in das Selbstverwaltungsrecht der Regionalverbände eingegriffen werde.  Es muss daran erinnert werden, dass die Regionalverbände ihre Regionalpläne und Teil-Regionalpläne nicht in eigener, unabhängiger Zuständigkeit verabschieden, sondern sie von der Landesregierung genehmigen lassen müssen. Den § 13 des Landesplanungsgesetzes gab es seit Bestehen dieses Gesetzes.

Wenn einer Landesregierung  eine Planung nicht gefiel, wurde der Regionalplanentwurf zurückgegeben mit der Aufgabe, diesen  nachzuarbeiten, und zwar im Sinne der Landesregierung. So war es doch häufig in der Vergangenheit

 

Da aber die bestehenden Regionalpläne Windkraft ihre Untauglichkeit schlagend bewiesen haben, kann doch nicht, wie im Antrag der CDU gefordert, die Aufhebung dieser untauglichen Pläne abgelehnt werden. Wollen Sie diese erfolglosen Pläne tatsächlich erhalten wissen?

 

Was anderes soll eine Landesregierung und ein Landesparlament tun, die ihre energiepolitischen Ziele ernst nehmen und den Ausbau der Windkraft effektiv vorantreiben wollen, als einmal das Gesetz, auf dem die Regionalpläne fußen, zu ändern und konsequenterweise dann auch die auf diesem aufgehobenen Gesetz fußenden Regionalpläne aufzuheben. Freischwebende Regionalpläne sind schwerlich vorstellbar.

 

Es kommen jedoch noch äußere  Umstände dazu, die es zwingend  machen, weshalb die Regionalpläne wie sie heute bestehen, keinen weiteren Bestand haben können, Umstände, die sowohl in der Verwaltungsvorlage wie im Antrag des CDU nirgendwo erwähnt werden:

 

Die energiepolitische Basis, der alten Pläne ist weggebrochen. Auch nach dem  Jahr 2000 ging die Landesregierung von Baden-Württemberg davon aus, dass ein erheblicher Teil der erforderlichen Energie für das Land über Atomkraft gewonnen werden könne. Während die damalige Rot-Grün-Bundesregierung ein langfristiges Konzept zum Ausstieg aus der Atomwirtschaft erreicht hatte, wurde dann unter der neuen Bundesregierung Schwarz-Gelb und unter der Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel dieses Konzept abgeändert. Man nannte es richtig: Der Ausstieg vom Ausstieg.

 

Und Sie erinnern sich noch alle daran, dass nach Ereignissen weit weg von hier die Bundesregierung und der Bundestag Gesetze beschlossen haben, die den Ausstieg vom Ausstieg vom Ausstieg bedeuten und zur Folge haben, dass nur noch viel kürzere Zeit und im viel geringerem Umfang die deutschen Atomkraftwerke für die Energieversorgung da sein werden. Wie hart dieser Kampf war , verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, der  bei Ihnen parteiintern geführt wurde, wurde deutlich, als der damalige Ministerpräsident Mappus  öffentlich die Entlassung des Bundesumweltminister Rötgen forderte, weil dieser über die Atomkraft von einer bloßen Brückentechnologie, allerdings mit einer kurzen Brücke sprach. Hier prallten mit aller Wucht zwei verschiedene Denkschulen aufeinander. Die Denkschule Mappus ist allerdings die geistige Grundlage sowohl des alten Landesplanungsgesetzes wie auch des Regionalplans Windkraft und der heutige Vorlagen  und des Antrages der CDU. .

Der gegenwärtig noch bestehende Regionalplan Windkraft steht auf energiepolitischen Trümmern. Den Hammer schwangen Frau Merkel und Herr Rötgen in Berlin.

Ich will das gar nicht kritisieren. Wir müssen das nur zur Kenntnis nehmen. Die Entscheidung in Berlin haben die Regionalpläne Windkraft zu Makulatur gemacht. Die jetzige Landesregierung und der Landtag müssen jetzt an die umweltgerechte Entsorgung gehen.

 

Der in der Öffentlichkeit geweckte Eindruck, die Regionalverbände hätten zum Ausbau der Windenergie weitgehend nichts mehr zu sagen, ist falsch.

Die Regionalverbände haben nach wie vor die Möglichkeit und die gesetzliche Pflicht Vorranggebiete für Windkraftanlagen auszuweisen. Dies ist eine große Chance für die Regionalverbände; denn es liegt an den Regionalverbänden allein  die Filetstücke unserer Region auszuwählen,  die für zukünftige Investoren interessant sind.

Wenn diese Investoren ihr Geld in Windkraftanlagen anlegen wollen, werden sie das dort tun, wo sie rasch und ohne lange Streitigkeiten, ohne sich mit verschiedenen Kommunen oder Verbänden auseinandersetzen zu müssen, dies auch tun können.

Kein Investor hat ein Interesse daran, durch Planungsverzögerungen gehindert oder gar verhindert zu sein, noch weniger daran, in langwierigen Rechtsstreitigkeiten  verwickelt zu werden. Wenig freundlich, aber realistisch ausgedrückt bedeutet dies, dass für die geplante Zuständigkeit der Kommunen nur noch die zweit- und drittklassigen Gebiete für Windkraftanlagen übrig bleiben, die zudem mit den eben beschriebenen Schwierigkeiten konterminiert sind, wenn, ja wenn,  die Regionalverbände ihre Aufgabe ernst nehmen und zügig arbeiten.

 

Die Ausweisung der Vorranggebiete durch den Regionalverband wird eine erhebliche Sogkraft auf die Investoren und deren Geld. ausüben. Und bekanntlich ist nach dem Wort des Bankiers Abs Geld scheu wie ein Reh.

 

Eine ganz andere Frage ist im übrigen, welches Zeitfenster den Kommunen für die Anpassung ihrer Flächennutzungspläne eingeräumt wird. Hier ist auch die SPD-Fraktion der Auffassung, dass den Kommunen, weil Flächennutzungspläne auch häufig unter mehreren Kommunen abgestimmt werden müssen, ein hinreichendes Zeitfenster bleiben muss. Dies ist eine gesetzestechnische Frage. Hier werden die Stellschrauben noch im Rahmen des Anhörungs- und Beratungsverfahrens justiert werden.  Ziel muss aber immer sein tatsächlich und zügig, ich betone: zügig., die Windenergie bei uns auszubauen.

 

Eines darf auf keinen Fall geschehen:

Dass der Landtag ein Gesetz verabschiedet, damit endlich der Bremsklotz von der Windenergie  weggenommen wird, aber dann in der planerischen Umsetzung in den Regionalverbänden und an derem Widerstand gleichsam in der zweiten Kampflinie der Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg im Stacheldraht verblutet -wie bislang.  

 

Wer so dächte, ich spreche bewusst im Irrealis der legte in der Tat eine Axt an eine der Wurzeln der Regionalverbände.

 

Meine Damen und Herren unser Land hat als Ressource nur seine Menschen und den Boden auf dem wir leben. Die bisherige Behandlung der Energieversorgung unseres Landes mittels Windkraft atmete nicht den Geist eines Robert Bosch, eines Carl Benz oder eines Heinrich Hertz, sondern einen defensiven und ängstlichen Geist. Firmen wie Bosch, Liebherr oder ZF-Friedrichshafen, sogar die EnBW laueren auf ihre Chancen, Anlagen bauen zu können!

 

Wenn jetzt die Fenster aufgerissen und auf Durchzug gestellt werden, damit ein neuer Wind wehen kann,  müssen wir zwar aufpassen, dass keine Blumentöpfen umfallen aber wir sollten den frischen Wind begrüßen. Wir haben die Pflicht alles zu tun, dass auch noch unsere Enkel und Urenkel ein G´schäft haben, wie die Schwaben sagen.  Eine unserer wichtigsten infrastrukturpolitischen Aufgaben ist, dafür zu sorgen, dass wir aus möglichst vielen Quellen, am besten aus heimischen Quellen, unsere Energie beziehen. Schauen Sie nur hin, wo wir unser Öl bislang herbekommen: Zum großen Teil aus Russland, aus Nordafrika und dem vorderen Orient. Würden Sie in diesen Gegenden Ihre Alterssicherung anlegen? Sollen wir unseren Enkeln und Urenkeln zumuten, dort ihre Energie-Basis zu haben? Autark werden wir nie sein. Aber was wir selbst haben, haben wir sicher.

 

Das Festkrallen an überalterten Teil-Regionalplänen und auch ein Spiele auf Zeit  bringt unser Land nicht vorwärts. Es wurden schon viel zu viele Jahre vertrödelt.

 

Aus diesem Grunde können wir auch dem Beschlussantrag der CDU-Fraktion vom 24.10.2011 nicht zustimmen.

Schon der erste Satz, dass die Verbandsversammlung entschieden die vorgesehene Aufhebung der Regionalpläne zum 30.09.2011 ablehnt, gibt dem Kammerton dieser Entschließung vor. Die CDU-Fraktion krallt sich an der Vergangenheit fest und hat den Blick starr nach hinten gerichtet. Wenn es auch im weiteren heißt, dass man das Vorhaben der Landesregierung den Ausbau der regenerativen Energien begrüße, so wird gleichzeitig gefordert, dass eine Art umfassendes Programm zur regenerativen Energien verabschiedet werden soll.

 

Hier geht es nur im die Windkraftanlagen und nur insoweit wird das Gesetz geändert. Wenn man alle Bereiche der regenerativen Energien wie Geothermie, Wasserkraft, Solarenergie, Biogasanalgen usw. mit einbezöge,  käme man bei der erfolgversprechendsten Art der regenerativen Energie, nämlich den Windkraftanlagen überhaupt nicht vorwärts. Eine Totalplanung  ist ein Planungsaufwand, der uns über mehrere Jahre  beschäftigen wird. Die Zeit haben wir nicht mehr. Man kann ein Schiff auch dadurch zum sinken bringen, dass man es überlädt.

 

Wenn abschließend im  Antrag der CDU auf die damaligen Beschlüsse des Regionalverbandes vom 14.07.2010 und 16.03.2011 zur Rechtfertigung verwiesen wird, müssen sie nur auf die Jahreszahlen schauen, seit der Regionalplan Windkraft verabschiedet wurde: vertane Jahre! Dann wird das Problem deutlich. Und wer zu spät kommt, den bestraft bekanntlich das Leben.

 

Dieser Antrag atmet zu deutlich den Mappus`schen-Geist. Er bringt uns nicht vorwärts. Er streicht den Bremsklotz nur neu an.

 

Aber auch die Verwaltungsvorlage zur Novelle des Landesplanungsgesetzes kommt nach wie vor aus den eingelaufenen Pfaden  nicht heraus. In der dreiseitigen Stellungnahme steht ganz am Ende auf Seite 3 fast schon  verschämt und versteckt , dass man sich für einen deutlichen und zügigen Ausbau der Windenergie ausspreche. Im Gesamtzusammenhang ist dies aber nichts anderes als weiße Salbe, das Ergebnis ist jedes Mal das Selbe: Verzögerung und Verhinderung der Windkraft.

 

Deshalb werden wir auch gegen die Verwaltungsvorlage stimmen.

 

Die SPD-Fraktion ist für den entschiedenen, kraftvollen und zügigen Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg. Sie bejaht das Ziel,

10 % der heimischen Energie über Windkraft zu erzielen.

Die SPD-Fraktion bejaht das Ziel, dass die Regionalverbände die Pflicht haben, die Vorranggebiete für Windkraftanlagen auszuweisen. Sie wird alle Bemühungen unterstützen, die Übergangsregelung für die Städte und Gemeinden  in einen praktikablen Zeitrahmen zu bringen.  

 

Jedes auch noch so gute Gesetzt kann im Rahmen Verfahren  verbessert werden. Wir sind der Überzeugung, dass es besser ist, diesen Prozess unterstützend und nicht bremsend zu begleiten, nicht ängstlich, sondern kraftvoll.  Nicht deshalb, weil wir  der  Landesregierung ein Gefallen tun wollen, sondern weil wir überzeugt sind, dass wir für die Zukunft unseres Landes diesen Weg und zwar im schnellen Schritt gehen müssen.

 

Keine Klagen über Milch, die vor vielen Jahren verschüttet worden ist, sondern frischwärts voran!